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Rot-Grün-Rot in Berlin: Sondierungsergebnisse, Vergesellschaftungs-Kompromiss und Parteikontroversen

Ein halbfertiges Hochhaus in Berlin mit dem Fernsehturm im Hintergrund, davor liegen eine Bauzeichnung, ein Schlüssel und

Die Berliner SPD hat mit 26 zu 3 Stimmen die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen mit den Linken und Grünen beschlossen. In einem 30-seitigen Sondierungspapier mit dem Titel „Mehr gemeinsam, mehr Berlin“ wurden weitreichende wohnungspolitische Maßnahmen vereinbart – von der Vergesellschaftung von rund 160.000 Wohnungen großer Immobilienkonzerne bis hin zu einem Mietendeckel für kommunale Bestände und einem ambitionierten Neubauprogramm. Gleichzeitig lösten die Pläne heftige Debatten innerhalb der SPD, sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene, aus. Dieser Artikel fasst die wichtigsten Zahlen, Entscheidungen und Kontroversen zusammen und beleuchtet die verfassungs- und wirtschaftspolitischen Risiken.

Sondierungsergebnisse und Koalitionsbeschluss der Berliner SPD

Am 19. Oktober 2026 stimmte der Berliner SPD-Landesvorstand in einer digitalen Sitzung mit breiter Mehrheit für die Aufnahme von Koalitionsgesprächen mit den Linken und Grünen. Die Abstimmung lautete:

  • 26 Stimmen für die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen
  • 3 Stimmen dagegen

Damit wird ein rot-grün-rotes Bündnis angestrebt, das nach der Bundestagswahl und der Niederlage der bisherigen CDU/SPD-Koalition die Regierungsbildung in Berlin ermöglichen soll.

Kernpunkte des Vergesellschaftungs-Kompromisses

Das Sondierungspapier definiert klare Leitplanken für die umstrittene Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen. Wesentliche Punkte im Überblick:

  • Betroffene Unternehmen: Vonovia, Adler Group, Heimstaden, Covivio und die DVI Gruppe (insgesamt 5 Unternehmen, Stand 2026).
  • Schwelle für Enteignungen: Nur Unternehmen mit mehr als 10.000 Wohnungen in Berlin werden betroffen. Jeder Konzern behält einen Sockelbestand von 10.000 Einheiten.
  • Entschädigungsdeckel: Die Gesamtsumme für Entschädigungen wird auf 16 Mrd. Euro begrenzt.
  • Ausgeschlossene Bestände: Neubauten, die ab dem 1. Januar 2021 errichtet wurden, sowie Wohnungsbaugenossenschaften bleiben von der Vergesellschaftung unberührt.
  • Gesetzgebungsfahrplan: Finanzierungskonzept soll 2027 stehen, Gesetzentwurf Mitte 2028, Inkrafttreten frühestens Mitte 2029.

„Wir sind überzeugt, dass eine Vergesellschaftung in der vorgelegten und geplanten Art und Weise verfassungswidrig ist und einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würde“, sagte ein Sprecher von Vonovia.

Begleitende Miet- und Neubauinitiativen

Zusätzlich zur langfristigen Vergesellschaftung wurden sofort wirksame Regulierungsinstrumente beschlossen:

  • Mietendeckel für landeseigene Bestände: Der jährliche Mietanstieg wird für rund 440.000 kommunale Wohnungen auf maximal 2 % begrenzt.
  • Neubauprogramm: Ziel ist der Bau von 100.000 bezahlbaren Wohnungen bis 2031.

Diese Maßnahmen sollen den angespannten Berliner Wohnungsmarkt kurzfristig entlasten und gleichzeitig langfristig einen größeren Einfluss des Staates auf den Wohnungsmarkt sichern.

Parteiinterner Aufschrei in der SPD

Der geplante Vergesellschaftungs-Komplex hat innerhalb der SPD heftige Gegenreaktionen ausgelöst. Zwanzig Bundestagsabgeordnete, darunter Sebastian Fiedler und Johannes Schätzl, unterzeichneten die Erklärung „Unser Wertekompass ist niemals verhandelbar“. Sie kritisieren:

  • Eine unzureichende Abgrenzung der Berliner Linken von antisemitischen Tendenzen und vermeintlichen Clan-Strukturen.
  • Die fehlende Transparenz bei den Verhandlungen über die Enteignungen.

Parallel fordern lokale SPD-Ortsverbände, insbesondere in Südende, einen Mitgliederentscheid gegen die Regierungsbeteiligung.

Bundespolitische Gegenreaktionen und Risikoanalyse

Auf Bundesebene wird das Vorhaben von mehreren Akteuren als problematisch eingestuft:

  • Verfassungs- und Gesetzgebungsblockade: Die Bundesregierung plant ein Verbotsgesetz gegen Länder-Vergesellschaftungen, das eine gerichtliche Auseinandersetzung bereits im Keim ersticken könnte.
  • Entschädigungs- und Haushaltsrisiko: Während Berlin die Entschädigung auf 16 Mrd. Euro deckelt, schätzen Wirtschaftsforscher den Verkehrswert der betroffenen Bestände auf bis zu 36 Mrd. Euro. Differenzen könnten zu zusätzlichen Nachzahlungen führen.
  • Rückzug privater Investoren: Wirtschaftsverbände warnen, dass das Investitionsklima für privaten Wohnungsneubau sinken könnte, wodurch das Ziel von 100.000 neuen Wohnungen gefährdet wird.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) erklärte: „Die geplante Vergesellschaftung stellt eine Gefahr für den Standort Berlin dar und könnte weit über die Hauptstadt hinaus Folgen haben.“

Schnellüberblick:

Welche Wohnungsunternehmen wären von der Berliner Vergesellschaftung betroffen?

Nach den festgelegten Schwellen von 10.000 Wohnungen sind fünf Unternehmen betroffen: Vonovia, Adler Group, Heimstaden, Covivio und die DVI Gruppe.

Was unterscheidet die rot-grün-rote Einigung vom Volksentscheid von 2021?

Der Volksentscheid von 2021 forderte die Vergesellschaftung ab einem Bestand von 3.000 Wohnungen ohne Selbstbehalt. Das Sondierungspapier legt die Schwelle auf 10.000 Wohnungen fest, gewährt jedem Konzern einen Freibestand von 10.000 Einheiten und schließt Neubauten ab dem 1. Januar 2021 sowie Genossenschaften aus.

Warum formiert sich in der Bundes-SPD Widerstand gegen die Berliner Koalition?

Zwanzig Bundestagsabgeordnete kritisieren die Berliner Linken wegen angeblicher antisemitischer Äußerungen und Verbindungen zum Clan-Milieu. Sie betonen, dass Grundwerte wie der Schutz jüdischen Lebens „niemals verhandelbar“ seien.

Wie sieht der Zeitplan für die Gesetzgebung aus?

Ein Finanzierungskonzept soll 2027 fertiggestellt werden. Der Gesetzentwurf wird Mitte 2028 vorgelegt, und das Gesetz könnte frühestens Mitte 2029 in Kraft treten.

Quellen