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Zwei zentrale Reformschritte: Zuckersteuer und Pflegestrukturkommission in der Koalition

Eine Glasflasche mit goldener Flüssigkeit steht neben Münzen und einem Rollstuhl vor einem modernen Pflegeheim.

Die Union und die SPD haben sich in einer Kabinettsvorlage auf zwei große sozial- und fiskalpolitische Vorhaben verständigt: eine zweistufige Zuckersteuer für zuckerhaltige Erfrischungsgetränke und einen klar definierten Arbeits- und Prüfauftrag für die neu eingerichtete Pflegestrukturkommission. Beide Maßnahmen sollen die finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung sichern und gleichzeitig das Konsumverhalten bei zuckerhaltigen Getränken steuern.

Zweistufige Zuckersteuer – Details und finanzielle Wirkung

Die Steuer unterscheidet nach Zuckergehalt des Getränks und sieht eine Ausnahme für kleinere Produzenten vor.

„Die Bundesregierung hat sich auf eine Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen zur Umsetzung der vereinbarten Zuckergetränkesteuer geeinigt. Sie soll morgen im Kabinett beschlossen werden“

  • Stufe 1: ab 5 g Zucker pro 100 ml – 0,26 Euro pro Liter (2027)
  • Stufe 2: ab 8 g Zucker pro 100 ml – 0,32 Euro pro Liter (2027)
  • Ausnahme: Hersteller mit weniger als 1 Million Liter Jahresproduktion sind steuerfrei

Finanzielle Prognosen für die Bundeskasse

Die erwarteten Einnahmen aus der Zuckersteuer sollen die wachsende Finanzlücke in der Pflegeversicherung teilweise schließen.

  • 2027: 690 Millionen Euro
  • 2028: 925 Millionen Euro
  • ab 2029: rund 880 Millionen Euro pro Jahr

Pflegestrukturkommission – Arbeitsauftrag, Zeitplan und Kernfragen

Zusammensetzung und Leitung

Die Kommission besteht aus 13 Experten. Den Vorsitz übernehmen Georg Cremer, ehemaliger Generalsekretär des Deutschen Caritasverbandes, und Gabriele Kuhn-Zuber, Präsidentin der Katholischen Hochschule für Sozialwesen (KHSB) in Berlin.

Fristen und Meilensteine

Der Arbeits- und Prüfauftrag ist durch klare Zeitvorgaben gekennzeichnet:

  • Abgabe der Reformempfehlungen: spätestens Ende Januar 2027
  • Geplantes Inkrafttreten der neuen Pflegegesetzgebung: 1. Juli 2027

„Die Kommission soll eine zweite, weit größere Strukturreform vorbereiten.“ (dpa 2026)

Zielsetzungen: Eigenanteile und Kapitaldeckung

Ein zentrales Thema ist die Begrenzung stark steigender Eigenanteile in Pflegeheimen:

  • Durchschnittlicher monatlicher Eigenanteil im ersten Heimjahr (2026): 3.364 Euro
  • Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (erste 12 Monate): 1.775 Euro

Der Prüfauftrag soll prüfen, ob zukünftige Entlastungszuschüsse stärker an Einkommen und Vermögen gekoppelt werden können, um ein Abrutschen in die Sozialhilfe zu verhindern.

Einbindung von privat Versicherten

Die Kommission wird Modelle für verfassungskonforme Ausgleichsmechanismen prüfen, um privat Versicherte stärker an die Finanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung zu binden, ohne das Äquivalenzprinzip zu verletzen.

Finanzielle Belastungen der Pflegeversicherung

Der Druck auf die Pflegeversicherung resultiert aus einem rasanten Anstieg der Ausgaben und der Zahl der Leistungsempfänger:

  • Leistungsempfänger (2025): 6,01 Millionen Personen
  • Defizit der Sozialen Pflegeversicherung (Rechnungsjahr 2025): 490 Millionen Euro bei Gesamtausgaben von 73,82 Milliarden Euro

Zur kurzfristigen Stabilisierung ist zudem eine Beitragserhöhung für Kinderlose geplant:

  • Beitragssatzplus ab 1. Januar 2027: 0,3 Prozentpunkte

Risiken und Gegenkritik

  • Bürokratischer Mehraufwand: Die Ausnahmeregelung für Hersteller unter einer Million Liter Jahresproduktion erfordert Prüfungen des Produktionsvolumens und kann zu Wettbewerbsverzerrungen führen.
  • Verfassungsrechtliche Hürden: Die Einbindung von privat Versicherten berührt das Äquivalenzprinzip und Eigentumsrechte, weshalb die Kabinettsvorlage vorsichtig auf „verfassungskonforme Ausgleichsmechanismen“ beschränkt.
  • Gefahr von Vermögensprüfungen: Eine stärkere Einkommens- und Vermögensprüfung bei Heimentlastungszuschüssen könnte die Pflegeversicherung von einer beitragsfinanzierten Sozialversicherung hin zu einer bedürftigkeitsgeprüften Fürsorgeleistung verschieben.

Schnellüberblick:

Wann treten die Neuerungen bei der Zuckersteuer und der Pflegeversicherung in Kraft?

Die zweistufige Zuckersteuer soll nach dem Kabinettsbeschluss ab Juli 2027 erhoben werden. In der Pflegeversicherung steigt zunächst zum 1. Januar 2027 der Beitragssatz für Kinderlose um 0,3 Prozentpunkte, während die von der Kommission vorbereitete Strukturreform zum 1. Juli 2027 greift.

Bedeutet der Prüfauftrag zur Eigenanteilsbegrenzung eine Vollkasko-Absicherung im Pflegeheim?

Nein. Die Kabinettsvorlage hält ausdrücklich fest, dass die gesetzliche Pflegeversicherung auch künftig als Teilleistungsversicherung konzipiert bleibt; eine vollständige Übernahme aller Heimkosten ist ausgeschlossen.

Welche Erfrischungsgetränke sind von der neuen Zuckersteuer betroffen?

Betroffen sind Getränke mit einem zugesetzten Zuckergehalt ab 5 Gramm pro 100 Milliliter (26 Cent/Liter) bzw. ab 8 Gramm pro 100 Milliliter (32 Cent/Liter). Kleinere Hersteller mit weniger als einer Million Litern Jahresausstoß sind befreit.

Quellen