Die steigenden Eigenanteile für stationäre Pflegeeinrichtungen belasten Pflegebedürftige, deren Angehörige und die kommunalen Sozialkassen massiv. Vor diesem Hintergrund fordern der bayerische CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder einen umfassenden „Gerechtigkeits-Check“ der geplanten Bundesreformen zu Pflege-Eigenanteilen, Rente und Angehörigenabsicherung.
Steigende Eigenanteile in stationären Pflegeeinrichtungen
Nach den aktuellen Auswertungen des Verbands der Ersatzkassen (vdek) müssen Bewohnerinnen und Bewohner eines Pflegeheims im ersten Aufenthaltsjahr bundesweit durchschnittlich 3.364 Euro pro Monat aus eigener Tasche aufbringen. In Bayern liegt die Belastung bei 3.270 Euro pro Monat (Stand 1. Juli 2026). Der Eigenanteil setzt sich aus drei Komponenten zusammen:
- Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) für das Pflegepersonal
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung
- Investitions- und Ausbildungskosten der Pflegeeinrichtung
Diese Zahlen belegen die von Holetschek kritisierte Kostenexplosion bei Heimplätzen.
Kommunale Belastungen durch die „Hilfe zur Pflege“
Da die regulären Rentenbezüge die hohen Heimkosten selten decken, rutschen immer mehr Pflegebedürftige in die Sozialhilfe. Die Nettoausgaben der Sozialhilfeträger für die „Hilfe zur Pflege“ stiegen im Jahr 2025 um 13,3 % auf rund 6,0 Milliarden Euro (Destatis-Bericht August 2026). Der Anteil an den gesamten SGB-XII-Nettoausgaben lag bei 27,8 %.
Im Jahr 2024 erhielten 432.000 Personen Hilfe zur Pflege, wobei über 80 % der Empfänger in stationären Einrichtungen lebten.
Geplante Kürzungen bei Rentenpunkten für pflegende Angehörige
Ein ursprünglicher Referentenentwurf sah vor, die Beitragsbemessungsgrundlage für pflegende Angehörige von 100 % auf 70 % der Bezugsgröße zu reduzieren – eine Kürzung von 30 %. Dieser Entwurf stieß auf breite Proteste. Gesundheitsminister Carsten Linnemann kündigte an, die geplante Kürzung abzuschaffen, und betonte: „Keine Rentenkürzungen bei pflegenden Angehörigen“ (ZDFheute, 23. August 2026).
Politische Forderungen von Klaus Holetschek und Markus Söder
Klaus Holetschek, CSU-Fraktionschef im Bayerischen Landtag, fordert, die Änderungen bei der stationären Pflege auszusetzen und erneut zu prüfen. Er betont: „Wir müssen uns schon fragen: Ist das alles richtig so, wie wir es vorhaben?“ (t-online, 2026). Gleichzeitig unterstützt er die Aussage des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder, der nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt einen „Gerechtigkeits-Check“ für die Reformen der Bundesregierung gefordert hat. Söder erklärte: „Wir müssen noch mal einen echten Realitätscheck machen, was die Reformen für die Realität von Millionen von Menschen bedeuten.“
Beide Politiker kritisieren, dass die Eigenanteile „leistbar bleiben“ müssen und warnen vor der Botschaft, Versicherungszuschüsse zu strecken, während Heimplätze immer teurer werden.
Zusammenfassung der Kernforderungen
- Aussetzen der geplanten Reformen bei den stationären Pflege-Eigenanteilen
- Durchführung eines umfassenden Gerechtigkeits-Checks für alle geplanten Bundesreformen (Pflege, Rente, Angehörigenabsicherung)
- Einführung von Härtefall-Regelungen oder Übergangsfristen für die Abschaffung der „Rente mit 63“
- Verhinderung der Kürzung von Rentenpunkten für pflegende Angehörige
- Sicherstellung, dass kommunale Ausgaben für die „Hilfe zur Pflege“ nicht unverhältnismäßig steigen
Schnellüberblick:
Was umfasst der Eigenanteil in der stationären Pflege?
Er besteht aus drei Komponenten: dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für das Pflegepersonal, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitions- und Ausbildungskosten der Pflegeeinrichtung.
Was bedeutet „Hilfe zur Pflege“ nach SGB XII?
Es handelt sich um eine nachrangige Leistung der Sozialhilfe, die einspringt, wenn die Rente, das sonstige Einkommen und das Vermögen eines Pflegebedürftigen sowie die Pflegekassenleistungen nicht ausreichen, um die Heimkosten zu decken.
Warum standen Rentenpunkte für pflegende Angehörige zur Diskussion?
Um das Milliardendefizit der Pflegekassen zu dämpfen, war im Entwurf eine Reduktion der von der Pflegeversicherung abgeführten Rentenversicherungsbeiträge auf 70 % der Berechnungsgrundlage im Gespräch.
Welche Risiken birgt die aktuelle Entwicklung für die Soziale Pflegeversicherung (SPV)?
Ein Aussetzen von Einsparungen oder Zuschusskürzungen ohne alternative Bundesmittel gefährdet die Liquidität der Pflegekassen und könnte Beitragserhöhungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber nach sich ziehen.
Wie könnte die Abschaffung der „Rente mit 63“ den Fachkräftemangel beeinflussen?
Ökonomen warnen, dass Ausnahmeregelungen bei der Frühverrentung den Fachkräftemangel verstärken könnten, weil erfahrene Arbeitskräfte früher aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden.






