Die Diskussion um eine gestaffelte Zuckerabgabe auf Erfrischungs- und Mischgetränke in Deutschland verbindet gesundheitspolitische Ziele mit fiskalischen Überlegungen. Während Befürworter die potenziellen Einsparungen im Gesundheitssystem und die Reduktion von ernährungsbedingten Krankheiten betonen, warnen Kritiker vor Preissteigerungen und einer möglichen Verlagerung zu künstlichen Süßstoffen. Die Debatte wird durch internationale Vorbilder, aktuelle wissenschaftliche Studien und politische Aussagen befeuert.
Das britische Vorbild: Soft Drinks Industry Levy (SDIL)
Im Jahr 2018 führte das Vereinigte Königreich die Soft Drinks Industry Levy ein – eine gestaffelte Herstellerabgabe, die Unternehmen dazu anregt, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu senken. Die wichtigsten Ergebnisse:
- Reduktion des durchschnittlichen Zuckergehalts in erfassten Softdrinks um 46 % im Zeitraum 2015-2020 (HM Treasury, 2024).
- Rückgang stationärer Zahnextraktionen bei Kindern und Jugendlichen um 12 % (BMJ Nutrition, 2023).
Die Abgabe greift erst, wenn der Zuckergehalt 5 g bzw. 8 g pro 100 ml überschreitet, mit einem Aufschlag von 26 Cent bzw. 32 Cent pro Liter. Dieses Modell motiviert Hersteller primär zur Reformulierung, anstatt die Steuer vollständig an die Verbraucher weiterzugeben.
Wissenschaftliche Evidenz aus Deutschland: Die TUM-Studie
Eine Simulation der Technischen Universität München (TUM) und der University of Liverpool untersuchte die Folgen einer nach dem britischen Vorbild ausgestalteten gestaffelten Zuckerabgabe für Deutschland. Die wichtigsten Projektionen (2023):
- Vermeidung von über 244.000 Fällen von Typ-2-Diabetes innerhalb von 20 Jahren bei einer 30-prozentigen Zuckerreduktion durch Rezepturänderungen.
- Einsparung von rund 16 Milliarden Euro an gesellschaftlichen und gesundheitlichen Gesamtkosten im Zeitraum 2023-2043.
Die Studie liefert konkrete Belege für das Argument von Finanzminister Lars Klingbeil, dass die Abgabe messbare Entlastungen für das Gesundheitssystem bewirken kann.
Politische Rahmenbedingungen und aktuelle Diskussion in Deutschland
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil betonte in Interviews mit RTL und ntv, dass es bei der geplanten Zuckerabgabe nicht um zusätzliche Staatseinnahmen gehe, sondern um den Schutz von Kindern und die Stärkung des Gesundheitssystems. Er sagte:
„Da geht es ja gar nicht um den Haushalt“,
und ergänzte, dass das Ziel sei, Kinder besser zu schützen und das Gesundheitssystem zu stärken. Die Bundesregierung plant, die Abgabe auf ein breiteres Spektrum von Getränken auszuweiten, darunter Light-Versionen, Fruchtsäfte aus Konzentraten, Milch- und pflanzliche Mischgetränke sowie alkoholfreies Bier und Wein. Laut „Politico“ könnten dadurch jährlich bis zu zwei Milliarden Euro an Einnahmen generiert werden – deutlich mehr als die ursprünglich geplanten 650 Millionen Euro für das Jahr 2027.
FDP-Politiker Wolfgang Kubicki kritisierte die Vorhaben scharf und verwies auf das Wahlversprechen von Kanzler Friedrich Merz, keine Steuererhöhungen durchzuführen:
„Keine Steuererhöhungen – das hatte Kanzler Friedrich Merz versprochen.“
Er warnt vor deutlich höheren Preisen für Verbraucher.
Kritik und Gegenargumente
Gegen die Einführung einer gestaffelten Zuckerabgabe werden zwei zentrale Bedenken vorgebracht:
- Substitution durch künstliche Süßstoffe: Wird die Abgabe auch auf zuckerfreie Light-Produkte ausgeweitet, entfällt der finanzielle Anreiz für Hersteller, zuckerreduzierte Alternativen anzubieten. Kritiker weisen zudem auf die umstrittenen langfristigen gesundheitlichen Wirkungen eines massiven Süßstoff-Umstiegs hin.
- Regressive Wirkung: Pauschale Preissteigerungen könnten einkommensschwache Haushalte überproportional belasten, sofern keine begleitenden Entlastungen (z. B. Mehrwertsteuersenkungen für Obst und Gemüse) erfolgen.
Die freiwillige Selbstverpflichtung der deutschen Getränkeindustrie im Rahmen der Nationalen Reduktionsstrategie hat die angestrebten Ziele deutlich verfehlt. Laut einer Studie der Deutschen Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK) sank der durchschnittliche Softdrink-Zuckergehalt von 2015 bis 2021 lediglich um rund 2 % – weit entfernt vom Ziel von 15 % bis 2025.
Schnellüberblick:
Wie unterscheidet sich eine Herstellerabgabe von einer klassischen Endverbraucher-Steuer?
Eine gestaffelte Herstellerabgabe setzt direkt bei den Produzenten an: Liegt der Zuckergehalt über festgelegten Schwellenwerten (z. B. 5 g bzw. 8 g pro 100 ml), zahlen die Hersteller die Abgabe. Dadurch entsteht ein starker Anreiz zur Rezepturanpassung, während die Steuer nicht zwingend vollständig an die Endverbraucher weitergegeben wird.
Warum steht die Besteuerung von „Light“-Getränken und Pflanzendrinks in der Kritik?
Ernährungsmediziner und Verbände kritisieren, dass bei einer Besteuerung zuckerfreier Alternativen der direkte Anreiz für Konsumenten verloren geht, von zuckerhaltigen auf kalorienfreie Getränke umzusteigen. Gleichzeitig rückt der fiskalische Charakter der Maßnahme in den Vordergrund, anstatt primär den Gesundheitsschutz zu fördern.
Quellen
- https://www.gov.uk/government/publications/soft-drinks-industry-levy-review
- https://journals.plos.org/plosmedicine/article?id=10.1371/journal.pmed.1004311
- https://karger.com/anm/article/79/2/165/834375/Sugar-Reduction-in-Soft-Drinks-in-Germany
- https://nutrition.bmj.com/content/early/2023/11/07/bmjnph-2023-000714






