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Juristischer und politischer Machtkampf um die Kontrolle des polnischen Verfassungsgerichts im Oktober 2026

Das Verfassungsgericht in Warschau unter grauem Himmel, gesichert durch rote Absperrungen und einen Streifenwagen.

Im Oktober 2026 eskaliert der Konflikt um das polnische Verfassungsgericht zu einem gefährlichen Machtkampf zwischen der pro-europäischen Regierung unter Donald Tusk und dem rechtskonservativen Lager um Präsident Karol Nawrocki. Die Streitigkeiten betreffen die juristische Legitimität der Gerichtsführung, den Einsatz von Sicherheitskräften und die Frage, ob das Justizsystem des EU-Mitgliedsstaates institutionell stabil bleibt.

Rechtliche Grundlagen der einmonatigen Suspendierung

Richterin Anna Korwin-Piotrowska begründete die einmonatige Suspendierung von Gerichtspräsident Bogdan Święczkowski und seinem Stellvertreter Bartłomiej Sochański mit Art. 130 des allgemeinen Gerichtsverfassungsgesetzes in Verbindung mit Art. 12 Abs. 4 des Gesetzes über das Verfassungsgericht. Sie argumentierte, dass sie als dienstälteste Richterin gemäß Art. 12 Abs. 4 die Vertretung übernehmen müsse, um die Handlungsfähigkeit des Gerichts und die Verabschiedung des Haushalts für 2027 zu sichern.

“Als Dienstälteste berufe ich mich auf Art. 12 Abs. 4 und muss die Vertretung übernehmen, um die Budgetbeschlussfassung zu ermöglichen,” erklärte Korwin-Piotrowska im TV-Sender TVP.

  • Art. 130 GG: Ermöglicht sofortige Dienstpause bei schwerwiegenden Verfehlungen.
  • Art. 12 Abs. 4 VKG: Dienstältester übernimmt die Vertretung bei Verhinderung des Präsidenten.
  • Aussetzung der Amtsausübung wurde auf einen Monat befristet (2026).

Der juristische Mechanismus ist umstritten, weil er allgemeine Disziplinarvorschriften auf Verfassungsrichter anwendet – ein Punkt, den viele Verfassungsrechtsexperten als rechtliche Grauzone einstufen.

Rolle der Sicherheitsbehörden und Polizeieinsatz

Am Freitag rückten zahlreiche Polizeikräfte zusammen mit dem staatlichen Schutzdienst SOP zum Gebäude des Verfassungsgerichts in Warschau vor. Die Behörden begründeten ihr Vorgehen mit einer Gefahrenmeldung, die auf mögliche Störungen der öffentlichen Ordnung und Gefahren für Richter und Mitarbeiter hinwies.

  • Drei Personen wurden am Gerichtszaun festgenommen.
  • Gegenstände wurden auf Polizisten geworfen.
  • Sieben neu vom Sejm ernannte Richter hielten sich unter SOP-Schutz im Gebäude auf.

“In einem solchen Moment muss der Präsident in Polen sein. Ich breche den Flug nach Senegal ab und kehre zurück,” schrieb Präsident Nawrocki auf X, während er von seiner Afrika-Reise zurückkehrte.

Die Polizei betonte, dass sie im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse handele und die Unabhängigkeit des Gerichts wahren wolle. Trotz dieser Aussage wiesen PiS-Chef Jarosław Kaczyński und die Opposition das Vorgehen als “Anschlag auf das Verfassungsgericht” und warnten vor einem wachsenden Polizeistaat.

Immunitätsanträge und Ermittlungsakten der Generalstaatsanwaltschaft

Justizminister und Generalstaatsanwalt Waldemar Żurek reichten parallel beim Verfassungsgericht Anträge auf Aufhebung der richterlichen Immunität von Święczkowski und Sochański ein. Zur Begründung übermittelte er umfangreiche Ermittlungsakten, die rund 50 Aktenbände umfassen und mutmaßliche Amtsdelikte dokumentieren.

  • Vier Anträge auf Immunitätsaufhebung wurden gestellt.
  • Umfang: 50 Bände Ermittlungsunterlagen (2026).

Die Anträge zeigen, dass die Auseinandersetzung nicht nur das Gericht selbst betrifft, sondern von der Strafverfolgungsbehörde auf juristischer Ebene untermauert wird.

Blockierte Verfassungsrichter und Gefahr einer doppelten Justiz

Der Sejm hatte sieben Richter ernannt, deren Amtsantritt jedoch von Święczkowski blockiert wurde. Gleichzeitig verweigerte Präsident Nawrocki die Vereidigung dieser Richter, sodass sie ihren Amtseid vor dem Parlament ablegen mussten. Die Situation führt zu einer potenziellen Spaltung der staatlichen Institutionen, die eine doppelte Justizstruktur mit gegensätzlichen Urteilen hervorrufen könnte.

  • 5 vom Sejm gewählte Richter wurden durch die bisherige Gerichtsführung blockiert.
  • 7 Richter befanden sich im Gerichtsgebäude unter SOP-Schutz.

Experten warnen: “Wenn Präsident Nawrocki und das PiS-Lager die Beschlüsse der neuen Richtermehrheit ignorieren, droht eine doppelte Justizstruktur mit sich gegenseitig ausschließenden Urteilen.”

Kontroverse um das Amtsenthebungsverfahren

Die Anwendung von Art. 130 GG auf amtierende Verfassungsrichter wird von vielen Juristen als stark umstritten angesehen. Kritiker sehen darin den Versuch der Tusk-Regierung, rechtsstaatliche Prinzipien mit Notstandslogiken zu umgehen.

  • verfassungsrechtliche Grauzone des Amtsenthebungsverfahrens.
  • Gefahr einer kompletten Spaltung der staatlichen Institutionen.

Der Vorwurf, die Anwendung allgemeiner Disziplinarregeln auf Verfassungsrichter sei rechtlich nicht stimmig, belastet die Regierungspartei und stärkt die Narrative der Opposition, die von einem Staatsstreich spricht.

Schnellüberblick:

Auf welcher Rechtsgrundlage beansprucht Richterin Anna Korwin-Piotrowska die Gerichtsleitung?

Sie beruft sich auf Art. 12 Abs. 4 des Verfassungsgerichtsgesetzes von 2016, wonach bei Verhinderung des Präsidenten der dienstälteste Richter die Vertretung übernimmt, kombiniert mit einer Zwangspause nach Art. 130 des allgemeinen Gerichtsverfassungsgesetzes.

Warum verweigerte Präsident Karol Nawrocki den neuen Richtern den Amtseid?

Nawrocki, der im August 2025 als PiS-naher Staatschef vereidigt wurde, bezweifelt die formelle Rechtmäßigkeit der Nachbesetzungen durch die Parlamentsmehrheit von Donald Tusk und verweigerte daher die Abnahme des Eides im Präsidentenpalast.

Quellen