Im September 2026 stimmte der sachsen-anhaltische Landtag mit einer Mehrheit von 44 von 83 Sitzen dem gemeinsamen Antrag von AfD und BSW zu, die Wirtschaftssanktionen gegen Russland aufzuheben, die finanzielle Unterstützung der Ukraine zu beenden und die Waffenlieferungen zu stoppen. Der Vorstoß löste nicht nur eine heftige Debatte im Bundestag, sondern wirft grundsätzliche Fragen zur Zuständigkeit von Landesparlamenten, zu den realen Auswirkungen auf die Kraftstoffpreise und zu den geopolitischen Folgen auf. Dieser Artikel beleuchtet ausschließlich die in den übermittelten Quellen enthaltenen Fakten und erklärt, warum der Beschluss zwar politisch viel Aufsehen erregt, jedoch keine unmittelbare rechtliche Wirkung entfalten kann.
Hintergrund des Landtagsbeschlusses
Der Antrag von AfD und BSW richtet sich gegen die seit 2022 geltenden Wirtschaftssanktionen der EU gegen Russland. Kernpunkte des Antrags:
- Aufhebung aller gegen Russland gerichteten Wirtschaftssanktionen
- Einstellung der finanziellen Hilfe für die Ukraine, ausgenommen rein humanitäre Unterstützung
- Aussetzung von Rüstungsexporten an die Ukraine
Die Abstimmung ergab 44 Ja-Stimmen von insgesamt 83 Landtagsmitgliedern (Quelle S1). Damit bildete sich erstmals eine parlamentarische Mehrheit beider Parteien in einem deutschen Landesparlament, die sich offen gegen die aktuelle deutsche Außen- und Energiepolitik stellt.
Verfassungsrechtliche und EU-rechtliche Zuständigkeit
Der Beschluss hat nach Art. 32 des Grundgesetzes rein symbolischen Charakter. Die Pflege von Beziehungen zu auswärtigen Staaten und die Festlegung von Wirtschaftssanktionen liegen ausschließlich beim Bund. Auf europäischer Ebene bestimmt Art. 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) die Zuständigkeit: Alle 27 EU-Mitgliedstaaten müssen im Rat der EU zustimmen, um Sanktionen zu ändern oder aufzuheben (Erforderliche Mehrheit: Einstimmigkeit, Quelle S4).
- Bundesebene: Außen- und Außenwirtschaftspolitik (Art. 32 GG)
- EU-Ebene: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), Entscheidungen im Rat der EU mit Einstimmigkeit (Art. 215 AEUV)
- Landesebene: Keine gesetzgeberische Kompetenz für Sanktionen oder Rüstungsexporte
Der Landtag kann daher lediglich den Landesregierung auffordern, den Antrag im Bundesrat zu diskutieren – ein Verfahren, das angesichts der Haltung der übrigen Bundesländer praktisch zum Scheitern verurteilt ist.
Ökonomische Bewertung der Preisargumente
Ein zentrales Argument des Antrags lautet, dass die Aufhebung der Sanktionen zu dauerhaft niedrigeren Spritpreisen führen würde. Die Daten der ADAC zeigen jedoch, dass über die Hälfte des Endpreises für Benzin und Diesel in Deutschland auf Steuern, CO₂-Abgaben und die Mehrwertsteuer entfällt (über 50 % im Jahr 2025, Quelle S3). Darüber hinaus werden Rohölpreise an internationalen Produktmärkten (z. B. Brent) in US-Dollar notiert; ein reiner Import-Rabatt würde daher nur einen begrenzten Teil des Tankstellenpreises ausmachen.
Zusammengefasst erklärt die Preisstruktur, warum die populäre Annahme „Russland-Öl gleich billiges Tanken“ ökonomisch nicht haltbar ist. Selbst bei stark gesunkenen Rohölpreisen würden die festgelegten Steuern und Abgaben den Preis nach wie vor dominieren.
Globale Rohölmärkte und Russlands neue Ausrichtung
Seit Inkrafttreten der europäischen Importverbote hat Russland seine Seerohölexporte umorientiert. Laut dem Centre for Research on Energy and Clean Air (CREA) und der Internationalen Energieagentur (IEA) fließen 2024 etwa 85-90 % der russischen Seerohölmengen nach China und Indien. Die Umstellung von europäischen Pipelines auf Seeverkehre nach Asien ist logistisch und vertraglich kaum rückgängig zu machen. Eine kurzfristige Rückkehr zu den früheren Lieferketten ist daher unwahrscheinlich.
„Russland richtet seine Energieinfrastruktur auf Asien aus“, so Rolf Mützenich. Diese Aussage wird durch die internationalen Marktdaten gestützt und zeigt, dass die geopolitische Neuausrichtung die Annahme einer schnellen Preisreduktion weiter entkräftet.
Politische Signale und Risiken
Obwohl Landesparlamente formal keine Zuständigkeit haben, hat der AfD-BSW-Antrag eine klare Signalwirkung:
- Wettbewerbsnachteil für energieintensive Unternehmen im Osten: Raffinerien in Leuna und Schwedt könnten höhere Kosten und logistische Aufwände erleiden, wenn russisches Pipeline-Öl nicht mehr verfügbar ist.
- Gesellschaftliche Spannungen: Die Mehrheit jenseits etablierter Parteien verdeutlicht wachsende Unzufriedenheit mit den Kosten der Sanktionen.
Gleichzeitig warnt Mützenich vor einem „Desaster“, falls Deutschland dem Antrag folgen würde. Er betont, dass die Unterstützung der angegriffenen Ukraine völkerrechtlich durch Artikel 51 der UN-Charta gedeckt ist und dass ein Verzicht auf Sanktionen nicht nur die ukrainische Verteidigung schwächen, sondern auch die Finanzierung des russischen Feldzugs indirekt ermöglichen würde.
Schnellüberblick:
Kann ein Landesparlament wie in Magdeburg Sanktionen gegen Russland eigenständig aufheben?
Nein. Die Außen- und Außenwirtschaftspolitik obliegt dem Bund (Art. 32 GG). Wirtschaftssanktionen gegen Russland werden auf europäischer Ebene im Rat der EU einstimmig von den 27 Mitgliedstaaten beschlossen (Art. 215 AEUV).
Auf welche Bestimmung der UN-Charta stützt Mützenich die Unterstützung der Ukraine?
Auf Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen, der jedem angegriffenen Staat das Recht zur individuellen und kollektiven Selbstverteidigung zusichert und Drittstaaten die völkerrechtliche Unterstützung erlaubt.
Würde russisches Erdöl die Kraftstoffpreise in Deutschland sofort spürbar senken?
Ökonomen und Marktanalysten bezweifeln das. Kraftstoffpreise orientieren sich an internationalen Produktmärkten und Wechselkursen, während über die Hälfte des deutschen Endpreises aus Steuern, CO₂-Bepreisung und Abgaben besteht.
Quellen
- https://www.zeit.de/politik/deutschland/2026-10/sachsen-anhalt-landtag-antrag-afd-bsw-ukraine-sanktionen
- https://energyandcleanair.org/publication/russian-fossil-fuel-tracker/
- https://www.adac.de/verkehr/tanken-kraftstoff-antrieb/kraftstoffpreise/zusammensetzung-kraftstoffpreis/
- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:12016E215






