Der Thüringer AfD-Fraktionsvorsitzende Björn Höcke hat jüngst ein umfassendes Konzept vorgestellt, das erweiterte Polizeibefugnisse bei Abschiebungen, das umstrittene Leitmotiv der „wohltemperierten Grausamkeit“ und ein geplantes Volksbegehren zur Auflösung des Landtags miteinander verknüpft. Beide Themen berühren zentrale Grundrechte, das Gewaltmonopol des Rechtsstaates und die Mechanismen direkter Demokratie nach der Thüringer Landesverfassung. Dieser Artikel fasst die Faktenlage, die statistischen Hintergründe und die verfassungsrechtlichen Hürden zusammen.
Erweiterte Polizeibefugnisse bei Abschiebungen: Höckes Vorstoß und die Zentrale Schubeinheit
Auf einer Pressekonferenz am 16. September 2026 in Erfurt erklärte Höcke, dass die AfD-Fraktion die bestehende Zentrale Schubeinheit (ZSE) der Thüringer Polizei zu einer materiell und personell gestärkten Sondereinheit „Abschiebung“ umstrukturieren wolle. Ziel sei, das „Untertauchen“ von ausreisepflichtigen Personen zu verhindern. Höcke betonte, dass die Polizei dafür „durchgreifender ausgerüstet“ werden müsse, um im Rahmen der Gesetze notwendige Maßnahmen ergreifen zu können.
„Wir müssen die Durchgriffsrechte der Polizei sicherlich erhöhen.“ – Björn Höcke, 16.09.2026
Er fügte hinzu, dass die Polizei im Extremfall, etwa beim Schutz von Geiseln, mit dem „finalen Schuss“ ausgestattet sein solle, wenn die Rechtslage dies erfordere. Diese Aussagen bilden den Kern der Forderung nach erweiterten Befugnissen und spezieller Ausrüstung.
Statistische Realität der Rückführungen in Thüringen 2023
Die amtlichen Zahlen des Thüringer Innenministeriums (Drucksache 7/9793) zeigen, dass die geplanten Abschiebungsmaßnahmen häufig nicht umgesetzt werden – jedoch nicht primär wegen fehlender Polizeibefugnisse, sondern aus administrativen und logistischen Gründen.
- Organisierte Abschiebungsmaßnahmen durch die Zentrale Abschiebestelle (ZAS): 1.166 Fälle (2023)
- Tatsächlich vollzogene Abschiebungen: 308 Personen (2023)
- Stornierungen wegen unklarem Aufenthaltsort: 276 Fälle (2023)
- Stornierungen wegen aktivem Widerstand: 14 Fälle (ca. 1,2 % aller organisierten Fälle)
- Gesamte Stornierungsquote: 73,6 % der organisierten Maßnahmen
Die überwiegende Mehrheit der Abbrüche (858 Fälle) resultierte aus Flugstreichungen, fehlenden Papieren oder Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Physischer Widerstand spielte demnach eine marginale Rolle.
Der Begriff „wohltemperierte Grausamkeit“ im politischen Diskurs
Der Ausdruck stammt aus Höckes Interviewband „Nie zweimal in denselben Fluss“ (2018) und wird von Verfassungsschutz und Experten als Euphemismus für staatlich sanktionierte Gewalt kritisiert. In der heutigen Diskussion wird er als Symbol für eine radikale Durchsetzung von Abschiebungen verstanden.
„Der Rechtsstaat muss eben manchmal auch – im Rahmen der Gesetze – etwas tun, was man so einordnen kann.“ – Björn Höcke, 16.09.2026
Der Verfassungsschutz stuft den Begriff als Zeichen politischen Radikalismus ein. Die Formulierung wird in Expertenkreisen als Verherrlichung von Gewaltmonopol diskutiert.
Verfassungsrechtliche Hürden für eine vorgezogene Landtagsauflösung in Thüringen
Gemäß Artikel 50 Absatz 2 der Thüringer Landesverfassung kann das Parlament nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit von allen Mitgliedern aufgelöst werden. Ein Volksbegehnen kann diese Hürde nicht direkt umgehen, sondern muss zunächst eine Verfassungsänderung initiieren.
- Erforderliche Mehrheit für Parlamentsauflösung: 66,7 % (Zwei-Drittel-Mehrheit, Art. 50 Abs. 2 Nr. 1)
- Zulassungsquorum für ein Volksbegehren: 5.000 Unterschriften innerhalb von sechs Wochen (Art. 82 Abs. 3)
- Zustimmungsquorum für Volksentscheid bei Verfassungsänderung: mindestens 40 % aller Stimmberechtigten (Art. 83 Abs. 2)
Da die Thüringer Verfassung kein direktes Abberufungsrecht des Parlaments per Plebiszit vorsieht, wäre ein Volksbegehren juristisch anfechtbar und müsste vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof bestehen. Selbst bei erfolgreicher Unterschriftensammlung entscheidet der Landtag über das Begehren; lehnt er ab, kommt ein Volksentscheid, der die hohen Quoren erfüllen muss.
Kritische Gegenpositionen: Rechtsstaatliche Grenzen und demokratische Verfahren
Rechtliche Analysen betonen, dass Abschiebungen nach Bundesrecht (Aufenthaltsgesetz, Verwaltungsgerichtsordnung) und Grundgesetz Art. 13 engen Verhältnismäßigkeits- und Grundrechtsschutz unterliegen. Erweiterte Polizeibefugnisse, die über Notwehr und Nothilfe hinausgehen, würden das Verhältnismäßigkeitsgebot kaum erfüllen.
Ferner fehlt in der Thüringer Verfassung ein direktes Volksabberufungsrecht für den Landtag. Ein Volksbegehren zur sofortigen Neuwahl wäre demnach verfassungswidrig und müsste erst eine Verfassungsänderung durchlaufen – ein Prozess, der nach den genannten Quoren kaum realistisch ist.
Schnellüberblick:
Was ist die ‚Zentrale Schubeinheit‘ der Thüringer Polizei?
Die Zentrale Schubeinheit (ZSE) ist ein spezialisierter Dienstzweig, der Vollzugs- und Begleitmaßnahmen für das Landesverwaltungsamt bei Rückführungen auf dem Land- und Luftweg absichert.
Warum scheitern die meisten Abschiebungen in Thüringen?
Hauptgründe sind organisatorische Hindernisse wie Flugstreichungen, fehlende Papiere, Einwände des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge sowie ein unauffindbarer Aufenthaltsort. Physischer Widerstand macht nur einen Bruchteil aus.
Kann ein Volksbegehren in Thüringen direkt Neuwahlen auslösen?
Nein. Die Landesverfassung erlaubt die Auflösung des Landtags nur durch Selbstauflösung mit Zwei-Drittel-Mehrheit oder nach einer gescheiterten Vertrauensfrage. Ein Volksentscheid könnte nur über eine Verfassungsänderung mit hohen Quoren Neuwahlen ermöglichen.






