Martin Sichert, AfD-Bundestagsabgeordneter seit 2017, darf nicht als Landrat im Landkreis Friesland kandidieren. Der Wahlausschluss beruht auf der Einstufung der AfD in Niedersachsen als rechtsextrem und auf Zweifel an Sichets Verfassungstreue. Der Fall verdeutlicht die Spannungen zwischen Parteien, Sicherheitsbehörden und den rechtlichen Vorgaben für Kommunalwahlen.
Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz
Der Verfassungsschutz in Niedersachsen hat die AfD als Verdachtsfall für rechtsextremistische Bestrebungen eingestuft (2023). Diese Einstufung ist die offizielle Grundlage für den Ausschluss von Parteimitgliedern bei kommunalen Wahlen. Die Einstufung basiert auf umfangreichen Beobachtungen, die eine politische Gefährdung durch Mitglieder der Partei dokumentieren.
- Metric: Einstufung der AfD – Wert: Verdachtsfall (rechtsextrem)
- Jahr: 2023 – Hinweis: Basierend auf den Erkenntnissen des Verfassungsschutzes
Rechtliche Grundlagen für den Wahlausschluss
Gemäß dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz dürfen Wahlausschüsse Kandidaten ausschließen, wenn Zweifel an deren Verfassungstreue bestehen. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil von 2022 die Pflichten von Wahlausschüssen präzisiert und die Kriterien für die Zulassung von Kandidaten festgelegt.
- Metric: Wahlausschlussrecht – Wert: Verfassungstreue
- Jahr: 2023 – Hinweis: Rechtsrahmen durch das Bundesverfassungsgericht definiert
Der Fall Martin Sichert: Gründe und Vorwürfe
Der Wahlausschuss in Friesland lehnte Sichets Kandidatur ab, weil das Innenministerium Zweifel an seiner Bereitschaft äußerte, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. Das Ministerium verwies auf Sichets Mitgliedschaft in der AfD, die als rechtsextrem eingestuft wird, sowie auf weitere Vorwürfe:
- Verharmlosung des Nationalsozialismus durch den Vergleich von Regenbogen- und Hakenkreuzfahne (Beitrag auf X, 2025).
- Ein „ethnopluralistisches Weltbild“ und islamfeindliche Tendenzen.
- Teilnahme an einer Demonstration mit dem bekannten Rechtsextremisten Jürgen Elsässer.
Martin Sichert reagierte mit Unverständnis: „Ich war im Wahlausschuss anwesend und wurde angehört“, sagte er. „Ich habe vorgebracht, dass ich seit 15 Jahren Angestellter im öffentlichen Dienst bin und folglich verfassungstreu.“ Er betonte, in der Corona-Zeit für Grundrechte eingetreten zu sein und kündigte rechtliche Schritte an.
Öffentliche Reaktion und Umfrageergebnisse
Der Vergleich zwischen Regenbogen- und Hakenkreuzfahne löste eine breite Debatte aus. Eine Umfrage aus dem Jahr 2022 zeigte, dass 90 % der Befragten eine Relativierung des Nationalsozialismus ablehnen. Diese Zahlen unterstreichen den öffentlichen Druck auf Sichert.
- Metric: Öffentliche Wahrnehmung – Wert: 90 % wollen keine Relativierung des Nationalsozialismus (2022)
Die AfD-Wähleranteile in Niedersachsen lagen 2023 bei 10,9 %. Im selben Jahr wurden drei Kandidaten in Niedersachsen von Wahlausschüssen ausgeschlossen.
- AfD-Wähleranteil: 10,9 % (2023)
- Kandidatur-Ablehnungen: 3 Personen (2023)
Reaktionen der AfD und mögliche Konsequenzen
Der AfD-Landesvorsitzende Ansgar Schledde bezeichnete den Ausschluss als absurd: „Die AfD Niedersachsen verurteilt dieses Vorgehen aufs Schärfste“. Die Partei fordert die sofortige Zulassung von Sichert und allen rechtmäßig aufgestellten Kandidaten. Gleichzeitig wird von der AfD argumentiert, dass der Verfassungsschutz politisch motiviert sei und die Entscheidung eine Politisierung des Verfassungsschutzes darstelle.
Der Ausschluss könnte die politische Landschaft in Niedersachsen beeinflussen, da die Kommunalwahl am 13. September ansteht und der bisherige Landrat Sven Ambrosy (SPD) nicht mehr kandidiert.
Schnellüberblick:
Was sind die rechtlichen Grundlagen für den Wahlausschluss?
Der Wahlausschluss basiert auf der niedersächsischen Kommunalverfassung, die eine Prüfung der Verfassungstreue bei Kandidaturen vorsieht.
Wie reagiert die AfD auf den Ausschluss von Sichert?
Die AfD verurteilt den Ausschluss scharf und fordert dessen sofortige Aufhebung aufgrund der vermeintlichen Nichtverfassungstreue.
Welche öffentlichen Meinungen gibt es zur Relativierung des Nationalsozialismus?
90 % der Befragten lehnen eine Relativierung des Nationalsozialismus ab (Umfrage 2022).
Wie hoch ist der AfD-Wähleranteil in Niedersachsen?
Im Jahr 2023 lag der AfD-Wähleranteil in Niedersachsen bei 10,9 %.






