Am 30. September 2026 beschloss das Bundeskabinett unter Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). Ziel des Gesetzentwurfs ist die finanzielle Konsolidierung der Sozialen Pflegeversicherung, die aufgrund eines drohenden Milliardendefizits dringend Maßnahmen erfordert. Gleichzeitig gab Linken-Fraktionschefin Heidi Reichinnek einen eindringlichen Aufruf an alle pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörige, noch in diesem Jahr einen Pflegegrad zu beantragen, bevor die neuen Regelungen in Kraft treten. Wer jetzt beantragt, profitiert vom Bestandsschutz und bleibt in den bisher geltenden Leistungen verankert.
Hintergrund der Pflegereform und das Pflegeneuordnungsgesetz
Der Gesetzesentwurf PNOG wurde am 30. September 2026 vom Kabinett verabschiedet. Hauptgrund ist die Vermeidung einer akuten Zahlungsunfähigkeit der Pflegeversicherung. Die Reform sieht vor, das System ab 2027 um rund 6,25 Milliarden Euro zu entlasten. Die wichtigsten finanziellen Stellschrauben sind ein erhöhter Beitragszuschlag für kinderlose Versicherte und veränderte Schwellenwerte bei der Begutachtung der Pflegegrade.
- Erhöhung des Beitragszuschlags für Kinderlose um 0,3 Prozentpunkte auf insgesamt 0,9 % des Beitragssatzes (2027).
- Gesamte finanzielle Konsolidierung von 6,25 Mrd. € im ersten Wirksamkeitsjahr.
Konkret geplante Kürzungen und verschärfte Begutachtungskriterien
Das PNOG justiert die Begutachtungskriterien insbesondere für die Pflegegrade 1 bis 3 nach oben. Für Neuanträge im Pflegegrad 1 entfällt der bislang gewohnte monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro. Dieser Betrag war bislang zweckgebunden für Alltags- und Haushaltshilfen nutzbar. Durch den Wegfall entstehen Einsparungen von etwa 800 Millionen Euro im ersten Wirkungsjahr.
- Entfall des Entlastungsbetrags von 131 € pro Monat bei Pflegegrad 1 für Neuanträge (ab Inkrafttreten 2027).
- Erwartete Einsparung von 800 Mio. € durch diese Kürzung.
- Strengere Bewertung der Pflegegrad-Einstufungen 1-3, was künftige Anträge erschwert.
Finanzarchitektur und zweistufiger Reformfahrplan
Die Reform verfolgt einen zweistufigen Ansatz. In der ersten Stufe, die bereits beschlossen ist, werden die genannten Beitragserhöhungen und Schwellenwert-Anpassungen umgesetzt, um das drohende Defizit zu schließen. Eine zweite Reformstufe behandelt weitergehende strukturelle Fragen, wie etwa mögliche Deckelungen für Heimplätze. Diese langfristigen Themen wurden in eine 13-köpfige Pflegestrukturkommission ausgelagert, die bis Januar Vorschläge erarbeiten soll.
- 13-köpfige Strukturkommission unter Leitung von Georg Cremer und Gabriele Kuhn-Zuber.
- Zweiter Reformschritt fokussiert auf Heimplatz-Deckel und weitere Finanzierungslösungen.
Politische Reaktionen und der Aufruf von Heidi Reichinnek
Heidi Reichinnek, Vorsitzende der Linksfraktion, kritisierte das Vorgehen von Minister Linnemann scharf. Sie bezeichnete die geplanten Maßnahmen als Versuch, das Pflegesystem „weiter zu schreddern“. In einer Stellungnahme zur AFP erklärte sie:
„Wir rufen alle Betroffenen dazu auf, diese letzte Möglichkeit vor der Verschärfung der Pflegeregeln zu nutzen.“
Gleichzeitig machte sie deutlich, dass bereits bewilligte Pflegegrade unter dem Bestandsschutz weiter gelten:
„Wer bis Ende des Jahres noch seinen Pflegegrad beantragt, wird noch nach der alten Regelung eingruppiert – und behält diesen Pflegegrad auch noch nach der Reform.“
Reichinnek betonte zudem die gesellschaftliche Bedeutung pflegender Angehöriger:
„Pflegende Angehörige leisten oft Unglaubliches, führen ein Leben voller Aufopferung und Entbehrungen.“
Die Linksfraktion plant, Betroffene über ihre Internetseite umfassend über die Reform und die drohenden Kürzungen zu informieren. Gleichzeitig wurden im Bundestag zwei Anträge der Linken zur Pflegeberatung eingereicht, die sich gegen Leistungskürzungen richten.
Risiken und mögliche Engpässe
Ein massiver Ansturm von Eilanträgen kurz vor Jahresende könnte zu erheblichen Kapazitätsengpässen beim Medizinischen Dienst führen. Dies könnte mehrmonatige Wartezeiten bei Begutachtungsterminen nach sich ziehen. Zusätzlich bestehen verfassungsrechtliche Diskussionen über die geplante solidarische Pflegevollversicherung, die private und öffentliche Kassen zusammenführen soll.
- Kapazitätsengpässe beim Medizinischen Dienst bei einem Ansturm von Eilanträgen.
- Verfassungsrechtliche Fragen zur Einbindung privater Versicherungsnehmer in eine solidarische Pflegevollversicherung.
Schnellüberblick:
Gilt der Pflegegrad nach dem neuen Gesetz weiter, wenn er vor Inkrafttreten bewilligt wurde?
Ja, der Entwurf sieht einen umfassenden Bestandsschutz für bereits anerkannte Pflegegrade vor; Neuregelungen und strengere Schwellenwerte greifen erst für Neuantragstellende nach Inkrafttreten.
Welche Leistungen fallen bei Pflegegrad 1 künftig weg?
Vorgesehen ist die Streichung des monatlichen Entlastungsbetrags von 131 Euro für Alltags- und Haushaltshilfen für Neufälle; stattdessen soll Pflegegrad 1 als präventionsorientierter Status fungieren.
Wie hoch ist die erwartete Einsparung durch den Wegfall des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1?
Der Wegfall soll im ersten Wirkungsjahr rund 800 Millionen Euro einsparen.
Wie hoch ist der geplante Beitragszuschlag für Kinderlose?
Der Zuschlag wird um 0,3 Prozentpunkte auf insgesamt 0,9 % des Beitragssatzes erhöht.
Welches Finanzvolumen soll das PNOG im ersten Jahr freisetzen?
Ein Entlastungseffekt von 6,25 Milliarden Euro wird für das Haushaltsjahr 2027 angegeben.
Quellen
- https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/kabinett-beschliesst-pflegeneuordnungsgesetz
- https://www.tagesspiegel.de/politik/hohere-beitrage-fur-kinderlose-und-keine-putzhilfen-mehr-was-sich-bei-der-pflege-jetzt-andert–der-uberblick-12458921.html






