Start / Politik Nachrichten / Verurteilung zweier Männer wegen iranischer Spionage- und Anschlagsplänen gegen jüdische Führungspersönlichkeiten in Deutschland

Verurteilung zweier Männer wegen iranischer Spionage- und Anschlagsplänen gegen jüdische Führungspersönlichkeiten in Deutschland

Ein leerer Gerichtssaal mit einem massiven Eichentisch, darauf liegen ein versiegelter Beweissack, ein Richterhammer aus

Im Oktober 2026 hat das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg zwei Männer zu Haftstrafen verurteilt, weil sie im Auftrag der iranischen Revolutionsgarden Spionage– und Anschlagspläne gegen hochkarätige Vertreter des jüdischen Lebens in Deutschland ausgeführt hatten. Das Urteil dokumentiert nicht nur die konkrete Gefahr, die von staatlich gelenkten iranischen Terrornetzwerken ausgeht, sondern zeigt auch, wie internationale Sicherheitsdienste zusammenarbeiten, um solche Pläne zu vereiteln.

Hintergrund: Iranische Auftragsoperationen in Europa

Der Fall reiht sich in ein vom Verfassungsschutz dokumentiertes Muster ein: Die iranischen Revolutionsgarden (IRGC) nutzen vermehrt Drittstaatsangehörige und kriminelle „Proxy-Agenten“, um Anschläge und Einschüchterungsversuche auf europäischem Boden zu verschleiern. Die Al-Kuds-Brigaden, die Elite- und Auslandseinheit der IRGC, stehen dabei im Zentrum der Steuerung.

  • Auftraggeber: Al-Kuds-Brigaden (Einheit für verdeckte Operationen außerhalb des Irans).
  • Zielpersonen: Josef Schuster (Präsident des Zentralrats der Juden) und Volker Beck (Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft).
  • Weitere geplante Ziele: Jüdische Gewerbetreibende und ein koscherer Lebensmittelbetrieb in Berlin, der für einen Brandanschlag ausgespäht wurde.

Wie die Jüdische Allgemeine berichtet, waren insgesamt zwei hochrangige Personen und ein weiteres „jüdisches Gewerbe“ im Berliner Komplex Gegenstand der Auskundschaft („Zahl der Ausspähziele im Berliner Komplex: 2“).

Ermittlungsweg und Festnahmen in Dänemark

Die Aufdeckung der geplanten Operation beruhte auf Hinweisen internationaler Partnerdienste, insbesondere des israelischen Auslandsgeheimdienstes Mossad. Diese Informationen wurden an deutsche Sicherheitsbehörden weitergeleitet und lösten koordinierte Razzien in Dänemark aus.

  • Festnahme des Hauptangeklagten: 26. Juni 2025 in Aarhus, Dänemark, aufgrund eines europäischen Haftbefehls.
  • Festnahme des Mittäters: November 2025 ebenfalls in Aarhus, später an die Bundesanwaltschaft überstellt.

„Die Pläne rechtzeitig vereitelt werden konnten, ging nach Angaben von Sicherheitskreisen auf Hinweise befreundeter Partnerdienste zurück, darunter des israelischen Mossad“ (WELT 2026).

Die Festnahmen verdeutlichen die transnationale Zusammenarbeit von Ermittlungsbehörden und die Bedeutung europäischer Haftbefehle bei der Verfolgung von Terrorverdächtigen.

Das Verfahren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht

Der Prozess fand vor dem Staatsschutzsenat des OLG Hamburg statt und dauerte 19 Verhandlungstage. Im Vorfeld versuchte Volker Beck, Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, als Nebenkläger zugelassen zu werden. Das Gericht wies den Antrag jedoch ab, weil bei Vorbereitungshandlungen die für eine Nebenklage erforderlichen Rechtsvoraussetzungen nicht erfüllt waren.

Ein zitiertes Gerichtsurteil lautet: „Die beiden Männer haben den Präsidenten des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, und den Präsidenten der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Volker Beck, ausgekundschaftet“ (WELT 2026).

Strafen und rechtliche Bewertungen

  • Hauptangeklagter (54 Jahre, dänischer Staatsbürger): 8,5 Jahre Haft (entsprechend den Anträgen der Bundesanwaltschaft).
  • Mitangeklagter (43 Jahre, afghanischer Herkunft): 4,5 Jahre Haft.

Die Verteidiger forderten Freisprüche mit der Begründung, dass die Handlungen nicht den Status einer vollendeten Tat erreicht hätten und kein Nachweis für einen konkreten Vorsatz zur Tötung vorläge. Das Gericht sah jedoch die Vorbereitung von Mord- und Brandanschlägen als ausreichend schweres Delikt an.

Internationale Kooperation und sicherheitspolitische Bedeutung

Der Fall illustriert, wie staatlich gelenkter Terrorismus über nationale Grenzen hinweg operiert und dabei auf lokale Komplizen zurückgreift. Die erfolgreiche Vereitelung der Anschläge wurde maßgeblich durch den Informationsaustausch zwischen Mossad, dänischen Sicherheitskräften und deutschen Ermittlern ermöglicht.

Die Verurteilung stärkt die Warnungen deutscher Sicherheitsbehörden, die seit 2025 vor einer zunehmenden Nutzung externer Dienstleister und dritter Akteure durch Teheran warnen. Sie verdeutlicht zudem, dass jüdische und pro-israelische Persönlichkeiten in Deutschland weiterhin ein Ziel von iranischen Staatsaktivitäten sind.

Schnellüberblick:

Wie kamen die Ermittler den Verdächtigen auf die Spur?

Die Festnahmen in Dänemark im Jahr 2025 basierten auf Erkenntnissen internationaler Partnerdienste, maßgeblich des israelischen Auslandsgeheimdienstes Mossad, die an deutsche Sicherheitsbehörden weitergeleitet wurden.

Was sind die Al-Kuds-Brigaden?

Die Al-Kuds-Brigaden sind die Elite- und Auslandseinheit der iranischen Revolutionsgarden (IRGC), die für verdeckte Operationen, nachrichtendienstliche Führung und unkonventionelle Kriegsführung außerhalb des Iran zuständig ist.

Welche konkreten Orte sollten angegriffen werden?

Neben Anschlägen auf Personen gerieten nach Feststellungen der Bundesanwaltschaft gezielt Berliner Liegenschaften ins Visier, darunter ein koscherer Lebensmittelbetrieb, der für einen Brandanschlag ausgekundschaftet wurde.

Quellen