Am Sonntag kündigte Ministerpräsidentin Giorgia Meloni auf einer Jugendveranstaltung ihrer Partei Fratelli d’Italia an, dass das Tragen von Burkas und Nikabs künftig in italienischen Schulen verboten werden soll. Gleichzeitig soll eine gesetzliche Obergrenze für die Zahl der Schüler ohne italienische Staatsbürgerschaft pro Klasse eingeführt werden. Die Vorhaben berühren zentrale Fragen der Schulverfassung, der Gleichstellung der Geschlechter und der europäischen Integrationspolitik.
Geplantes Kabinettsdekret und Burka-Verbot in Schulen
Meloni betonte: „Man muss mit unbedecktem Gesicht zur Schule gehen. Und in Italien kann niemand im Namen einer echten oder vermeintlichen Tradition entscheiden, dass eine junge Frau sich verstecken muss.“ Das geplante Kabinettsdekret soll das bereits seit 1975 bestehende Gesetz Nr. 152/1975 (Legge Reale), das das Verdecken des Gesichts im öffentlichen Raum verbietet, um eine explizite Ausnahme für den Schulbereich ergänzen. Bisher wurden religiöse Gründe von Gerichten meist als „giustificato motivo“ anerkannt, sodass ein klares schulisches Sonderverbot erforderlich ist.
Gesetzliche Obergrenze für ausländische Schüler – Historischer Kontext
Die Idee einer Obergrenze ist nicht neu. Bereits 2010 setzte die damalige Bildungsministerin Mariastella Gelmini per Ministerialrundschreiben (Circolare n. 2/2010) einen unverbindlichen Richtwert von maximal 30 % nicht-italienischen Schülern pro Klasse. Dieser Richtwert blieb wegen zahlreicher Ausnahmen und fehlender Durchsetzung häufig wirkungslos. Bildungsminister Giuseppe Valditara erklärte im September 2026, dass diese Praxis gescheitert sei und die Quote nun per Gesetz verbindlich verankert werden solle: „Der Deckel wird nun gesetzlich fixiert.“
Statistische Lage der nicht-italienischen Schülerschaft 2024/25
Laut Erhebungen der Fondazione ISMU ETS gibt es im Schuljahr 2024/25 insgesamt 931 323 Schüler ohne italienische Staatsangehörigkeit – das entspricht 11,6 % der 8,04 Millionen Gesamtschüler. Der höchste Ausländeranteil findet sich in der Grundschule (Scuola Primaria) mit 13,7 %. Über 65 % dieser Schüler besuchen Schulen im Norden Italiens. Wichtig ist, dass ein Großteil der Betroffenen in Italien geboren wurde. Aufgrund des strikten ius sanguinis behalten Kinder ausländischer Eltern bis zur Volljährigkeit die Staatsbürgerschaft ihrer Eltern, obwohl sie fließend Italienisch sprechen und das Schulsystem von der Kita an durchlaufen haben.
Rechtliche Grundlagen und Notwendigkeit eines Schulverbots
Das Gesetz Nr. 152/1975 verbietet das Verdecken des Gesichts im öffentlichen Raum, lässt jedoch „giustificato motivo“ zu. Bisher wurden religiöse Gründe häufig als gerechtfertigt anerkannt. Die Regierung argumentiert, dass ein spezifisches Schulverbot notwendig sei, um ein einheitliches Lernumfeld zu gewährleisten und die schulische Integration zu stärken. Gleichzeitig soll eine Sprachlernpflicht für Eltern von ausländischen Schülern mit großen Integrationsschwierigkeiten eingeführt werden. Meloni erklärte: „Wenn nur ein Kind in einer Klasse ist, das kein Italienisch versteht, wird es die Sprache wahrscheinlich schnell lernen können. Wenn die Zahl der Kinder, die die Sprache nicht verstehen, jedoch groß wird – oder sogar die Mehrheit ausmacht -, ist das keine Integration mehr, sondern Vernachlässigung.“
Kritische Stimmen und verfassungsrechtliche Bedenken
Gegner der Vorhaben weisen auf mehrere Risiken hin:
- Verfassungsrechtlicher Konflikt: Artikel 34 der italienischen Verfassung garantiert, dass die Schule allen Kindern offensteht. Ein starres Quotensystem könnte das Recht auf Bildung verletzen, wenn Schüler wegen voller Quoten weite Wege zurücklegen müssen.
- Räumliche Segregation: In migrationsgeprägten Stadtteilen von Mailand, Turin oder Prato liegt der Anteil ausländischer Kinder im Grundschulalter teilweise bei 50 % bis 80 %. Eine Verteilung auf umliegende Schulen scheitert häufig an Kapazitäts- und Transportgrenzen.
- Unklare Sanktionierbarkeit der elterlichen Sprachpflicht: Es fehlen bislang gesetzliche Mechanismen und behördliche Ressourcen, um die verpflichtende Italienisch-Lernpflicht für Eltern zu kontrollieren, ohne gegen das Diskriminierungsverbot zu verstoßen.
Schnellüberblick:
Gibt es in Italien nicht schon eine Höchstgrenze für ausländische Schüler?
Ja, seit einem Ministerialerlass aus dem Jahr 2010 gilt ein Richtwert von maximal 30 % nicht-italienischen Schülern pro Klasse. Dieser war jedoch nicht gesetzlich verbindlich und ließ zahlreiche Ausnahmen zu, wenn Schüler bereits Italienisch sprachen oder keine Ausweichklassen existierten.
Sind Schüler ohne italienischen Pass automatisch Neuzugewanderte?
Nein. Wegen des italienischen Abstammungsprinzips besitzen Kinder von Ausländern oft nicht die Staatsbürgerschaft, obwohl die Mehrheit von ihnen in Italien geboren wurde, dort aufgewachsen ist und die Landessprache akzentfrei beherrscht.
Galt das Burka-Verbot bisher nicht schon im öffentlichen Raum?
Italien verbietet nach Art. 5 des Gesetzes 152/1975 zwar das Verdecken des Gesichts in der Öffentlichkeit, gestattet jedoch „berechtigte Gründe“. Da Gerichte religiöse Gebote teils als berechtigten Grund einstuften, strebt die Regierung ein klares Verbot speziell im Schulgesetz an.






