Die Grünen präsentieren einen umfassenden Aktionsplan, um die steigenden Energiepreise zu dämpfen. Kern des Vorhabens ist eine sozial gestaffelte Energiepauschale von bis zu 250 Euro pro Kopf, finanziert über eine Übergewinnsteuer auf die Krisengewinne fossiler Konzerne. Gleichzeitig fordert die Partei eine Senkung der Stromsteuer, höhere Kaufprämien für Elektroautos und den Ausschluss chinesischer Fahrzeuge aus der Förderung. Der Plan verbindet soziale Entlastung mit einer beschleunigten Klimatransformation.
Historischer Rahmen und Funktionsweise der Energiepreispauschale
Das geplante Instrument knüpft an die im Jahr 2022 von der Bundesregierung eingeführte Energiepreispauschale (EPP) an. Diese betrug 300 Euro brutto und wurde über die Lohnabrechnung bzw. die Rentenversicherung ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgte als einmalige Steuerentlastung für einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige sowie Rentnerinnen und Rentner.
- Höhe der historischen Pauschale: 300 Euro (2022)
- Auszahlungsweg: Lohnabrechnung bzw. Rentenversicherung
- Steuerliche Behandlung: Einzelne Einkommensteuerpflicht
Im Vergleich dazu sieht der neue Grüne-Plan eine Pauschale von bis zu 250 Euro vor, die – laut Parteivorstand – „sozial gestaffelt“ ausgezahlt werden soll.
Fiskalische Realität und Hürden einer Übergewinnsteuer
Die Grünen argumentieren, dass zweistellige Milliardenbeträge aus einer Übergewinnsteuer auf die Krisengewinne fossiler Unternehmen generiert werden können. In der Praxis erzielte das bereits etablierte EU-Energiekrisenbeitragsgesetz (EU-EnergieKBG) für die Jahre 2022 und 2023 jedoch nur rund 2,5 Milliarden Euro. Dieser Betrag stammt aus einer befristeten Abschöpfung von Sondergewinnen großer Öl-, Gas-, Kohle- und Raffineriekonzerne.
- Ist-Einnahmen aus dem EU-Energiekrisenbeitrag (2025): ca. 2,5 Mrd. Euro
- Erwartete Einnahmen aus einer neuen Übergewinnsteuer: zweistellige Milliarden (umstritten)
Finanzexperten weisen darauf hin, dass die Diskrepanz zwischen den erwarteten zweistelligen Milliarden und den tatsächlich erzielten zweieinhalb Milliarden ein zentrales Hindernis für die Finanzierbarkeit des Vorhabens darstellt.
Entlastungspotenzial einer Stromsteuersenkung
Der reguläre Stromsteuersatz für private Endverbraucher liegt seit 2003 unverändert bei 2,05 Cent pro Kilowattstunde. Die Europäische Kommission fordert seit Langem die Reduzierung auf das EU-Mindestniveau von 0,10 Cent pro Kilowattstunde. Eine solche Senkung würde einem durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh eine jährliche Entlastung von etwa 68 bis 83 Euro (brutto) bringen.
- Regulärer deutscher Stromsteuersatz (2026): 2,05 Cent/kWh
- EU-Mindeststeuersatz für private Haushalte (2026): 0,10 Cent/kWh
- Geschätzte Entlastung für einen 3.500 kWh-Haushalt: 68-83 Euro/Jahr
Die Grünen betonen, dass niedrigere Strompreise die Attraktivität von E-Mobilität, Wärmepumpen und elektrischen Produktionsanlagen erhöhen und damit die Abhängigkeit von Gas- und Benzinpreisen verringern.
Ausschluss chinesischer Elektrofahrzeuge und handelspolitische Einordnung
Ein weiterer Baustein des Aktionsplans ist die Erhöhung der staatlichen Kaufprämie für Elektroautos, ergänzt durch einen Sozialbonus von 1.000 Euro für Menschen mit geringem Einkommen. Gleichzeitig soll der Erwerb von Fahrzeugen chinesischer Hersteller von der Förderung ausgeschlossen werden. Dieser Schritt spiegelt die jüngsten Antisubventionszölle der EU auf Batteriefahrzeuge aus China wider, die bis zu 35,3 % betragen können.
- Maximaler EU-Ausgleichszollsatz auf BEV-Importe aus China (2024): 35,3 %
- Begründung: Schutz europäischer Hersteller und Vermeidung von Subventionswettläufen
Rechtsexperten warnen jedoch, dass ein Herkunftsausschluss innerhalb staatlicher Fördertöpfe zu Klagen vor WTO- und EU-Gerichten führen kann, sofern er nicht auf neutralen Umwelt- oder CO₂-Kriterien basiert.
Schnellüberblick:
Wie viel Geld würde eine Senkung der Stromsteuer einem Privathaushalt tatsächlich bringen?
Bei einer Reduzierung vom Regelsteuersatz von 2,05 Cent je Kilowattstunde auf das EU-Mindestniveau von 0,1 Cent je Kilowattstunde spart ein durchschnittlicher Drei- bis Vier-Personen-Haushalt mit einem Verbrauch von 3.500 kWh jährlich rund 68 bis 83 Euro (inkl. Mehrwertsteuer).
Gab es in Deutschland nicht bereits eine Übergewinnsteuer?
Ja, für die Jahre 2022 und 2023 erhob die Bundesrepublik den sogenannten EU-Energiekrisenbeitrag auf Sondergewinne von Unternehmen der Öl-, Gas-, Kohle- und Raffineriebranche. Dieser brachte dem Bundeshaushalt insgesamt knapp 2,5 Milliarden Euro ein und lag damit deutlich unter zweistelligen Milliardensummen.
Welche Ziele verfolgt die Grüne-Partei mit der Energiepauschale?
„Wir wollen ihnen sozial gestaffelt eine Energiepauschale von bis zu 250 Euro auszahlen – finanziert aus den übermäßigen Milliardengewinnen der fossilen Konzerne“, heißt es im Vorstoß. Ziel sei die Kompensation von steigenden Heiz- und Kraftstoffkosten sowie die Stärkung der Transformation zu klimafreundlichen Technologien.
Wie wird die Kaufprämie für Elektroautos gestaltet?
Die Grünen fordern eine erhöhte staatliche Prämie plus einen zusätzlichen Sozialbonus von 1.000 Euro für einkommensschwache Haushalte. Fahrzeuge aus China sollen von dieser Förderung ausgenommen werden.
Quellen
- https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-06-17-Energiepreispauschale.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg/3.html
- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32003L0096
- https://www.bundestag.de/resource/blob/929410/WD-4-106-22-pdf.pdf
- https://eur-lex.europa.eu/eli/regimpl/2024/2754/oj






