Nach einer Rede im Rahmen der Haushaltsdebatte hat die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag Strafanzeige gegen Bundeskanzler Friedrich Merz erstattet. Merz hatte das von der AfD propagierte Konzept der „Remigration“ als „ethnische Säuberung nach Hautfarbe und Herkunft“ bezeichnet. Die Anzeige wirft ein Licht auf die verfassungsrechtlichen Grenzen parlamentarischer Immunität, die behördliche Bewertung des Begriffs „Remigration“ und die ökonomische Bedeutung von Beschäftigten mit Migrationshintergrund in zentralen Branchen.
Hintergrund der AfD-Strafanzeige
Am Mittwoch äußerte Bundeskanzler Friedrich Merz während der Haushaltsdebatte im Bundestag, dass das AfD-Konzept der Remigration „nichts anderes als eine ethnische Säuberung nach Hautfarbe und Herkunft“ sei. Die AfD-Fraktion reagierte darauf am darauffolgenden Tag mit einer Strafanzeige und begründete den Schritt mit der Aussage, dass Merz damit eine strafrechtlich relevante Grenze überschritten habe.
„Friedrich Merz hat mit seiner Rede mal wieder eine Grenze überschritten, diesmal jedoch strafrechtlich relevant“, erklärte AfD-Parlamentarischer Geschäftsführer Stephan Brandner. „Die Äußerungen sind vollkommen inakzeptabel und nicht durch die Indemnität gedeckt.“ – AfD-Fraktion, 2026
Brandner betonte, dass die AfD-Fraktion „fest auf dem Boden des Grundgesetzes“ stehe und die Äußerungen als verleumderische Beleidigungen gegen die AfD-Mitglieder und Millionen Bürger ansähe.
Verfassungsrechtliche Einordnung der parlamentarischen Indemnität
Artikel 46 Absatz 1 des Grundgesetzes garantiert Bundestagsabgeordneten lebenslange Immunität gegenüber gerichtlicher Verfolgung für Reden und Abstimmungen im Plenum oder in Ausschüssen. Die einzige Ausnahme bildet die „verleumderische Beleidigung“ nach § 187 StGB, die das bewusste Verbreiten nachweislich unwahrer Tatsachen erfordert.
Stephan Brandner zitierte in seiner Argumentation die Ausnahme der Indemnität, die nach Art. 46 Abs. 1 Satz 2 GG nur bei vorsätzlicher Verleumdung greife. Juristisch gilt die Hürde für eine Strafverfolgung von Kanzler Friedrich Merz als außerordentlich hoch. Nach Art. 46 Abs. 1 des Grundgesetzes genießen Abgeordnete für Äußerungen im Plenum lebenslange Indemnität – sie können dafür grundsätzlich weder gerichtlich noch dienstlich belangt werden. Die von Brandner herangezogene Ausnahme der „verleumderischen Beleidigung“ nach § 187 StGB setzt voraus, dass wider besseres Wissen unwahre Tatsachen behauptet wurden. In der ständigen verfassungsrechtlichen Praxis werden scharfe Zuspitzungen in Plenardebatten jedoch regelmäßig als geschützte politische Meinungsäußerungen und Werturteile eingestuft (opiniojuris, 2024).
Das Konzept „Remigration“ im Verfassungsschutzbericht
Der Verfassungsschutz stuft das Konzept der Remigration als zentralen Kampfbegriff der Neuen Rechten ein. Nach den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden zielt das Konzept nicht auf den Rechtsstatus, sondern auf ethnisch-kulturelle Kriterien ab und strebe damit die Schaffung ethnisch definierter Gesellschaften an. Diese Ausrichtung verletze den Gleichheitsgrundsatz und Art. 1 Absatz 1 GG, der die Menschenwürde garantiert.
Die behördliche Bewertung lautet, dass Remigration ein verfassungswidriger Verstoß gegen die Menschenwürde darstelle, weil das Konzept Personen nach Herkunft und Hautfarbe aussondern wolle.
Arbeitsmarktrealität und Migrationsanteil in den betroffenen Branchen
Merz warnte in seiner Rede, dass eine massenhafte Verdrängung von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte den Kollaps von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Handwerksbetrieben auslösen könne. Amtliche Zahlen belegen die zentrale Rolle von Beschäftigten mit Migrationshintergrund:
- 24,9 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund (2023) – das entspricht knapp 30 % der Gesamtbevölkerung.
- 12,4 Millionen Personen besitzen ausschließlich eine ausländische Staatsangehörigkeit (2024) und arbeiten vor allem im Dienstleistungs-, Gesundheits- und Baugewerbe.
Diese Zahlen zeigen, dass die genannten Kernbranchen stark von Menschen mit Migrationsgeschichte abhängig sind und ein plötzliches Wegfallen dieser Arbeitskräfte gravierende Versorgungsengpässe nach sich ziehen würde.
Juristische Erfolgsaussichten der AfD-Strafanzeige
Rechtsexperten bewerten die Erfolgsaussichten der Strafanzeige als verschwindend gering. Die Formulierung von Merz wird als wertende politische Einordnung im Rahmen der Generaldebatte eingestuft, die durch die verfassungsrechtliche Indemnität geschützt ist. Die Voraussetzung für eine Verurteilung wegen verleumderischer Beleidigung – das bewusste Verbreiten unwahrer Tatsachen – sei nicht erfüllt. Zudem betonen Fachleute, dass politische Werturteile und Vergleiche im Plenum grundsätzlich unter Art. 5 GG fallen und von der Strafverfolgung ausgenommen sind.
Schnellüberblick:
Was regelt die parlamentarische Indemnität nach Art. 46 Abs. 1 GG?
Sie gewährt Bundestagsabgeordneten lebenslange Schutzwirkung vor gerichtlicher Verfolgung wegen Reden und Abstimmungen im Plenum oder Ausschüssen. Die einzige Ausnahme ist die „verleumderische Beleidigung“, die das bewusste Verbreiten nachweislich unwahrer Tatsachen zur Diffamierung voraussetzt.
Warum sprach Friedrich Merz von „ethnischer Säuberung“?
Merz bezog sich auf das neurechte Konzept der „Remigration“, das laut Sicherheitsbehörden auf Abstammung und Herkunft abstellt und damit auch Staatsbürger mit Migrationshintergrund erfassen soll, anstatt bloß geltendes Asyl- und Aufenthaltsrecht anzuwenden.
Welche juristischen Erfolgsaussichten hat die Strafanzeige der AfD?
Rechtsexperten stufen die Erfolgsaussichten als verschwindend gering ein, da es sich bei Merz‘ Formulierung um eine wertende politische Einordnung im Rahmen der Generaldebatte handelt, die durch die verfassungsrechtliche Indemnität geschützt ist.
Quellen
- https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art46.html
- https://www.verfassungsschutz.de
- https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Migration-Integration/Publikationen/Downloads-Migration/statistischer-bericht-migrationshintergrund-mikrozensus.html
- https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Migration-Integration/inhalt.html
- https://www.swissinfo.ch/ger/wirtschaft/merz-bezeichnet-remigration-als-%22ethnische-s%C3%A4uberung%22/90089851






