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Absage der exklusiven Schwimmveranstaltung im Volksbad der Berliner Volksbühne – Kontroverse um positive Maßnahmen und öffentliche Finanzierung

Im Sommer 2026 plante die Berliner Volksbühne ein temporäres Pop-up-Freibad, das als „Volksbad“ vor dem Theater am Rosa-Luxemburg-Platz aufgebaut wurde. Für ein sechs-stündiges Zeitfenster am Freitag sollte das Becken ausschließlich für Schwarze Kinder und Jugendliche reserviert werden – ein Konzept, das als „positive Maßnahme“ nach § 5 AGG gerechtfertigt wurde. Nach anhaltenden rassistischen Anfeindungen, Drohmails und einer intensiven politischen Debatte wurde die Veranstaltung schließlich abgesagt.

Projekthintergrund & Öffentliche Finanzierung des „Volksbads“

Der Intendant Matthias Lilienthal initiierte das temporäre Schwimmbecken als Teil einer Kulturaktion, die von August bis Anfang Oktober 2026 betrieben werden sollte. Das 25 Meter lange und 1,30 Meter tiefe Becken ist kostenfrei und ohne Ausweispflicht zugänglich. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 300 000 Euro, die vollständig aus dem Berliner Landeshaushalt über die Kulturverwaltung stammen.

  • Projektbudget: 300 000 Euro (2026)
  • Projektlaufzeit: 7. August bis Anfang Oktober 2026
  • Öffentliche Subvention pro Volksbühnen-Besuch: knapp 200 Euro (2026)

Das „Volksbad“ sollte als offenes Angebot für alle Berlinerinnen und Berliner gelten – ein Versprechen, das auf der offiziellen Webseite mit den Worten „gratis und ohne Ausweispflicht“ beworben wurde.

Rechtlicher Rahmen: „Positive Maßnahmen“ nach § 5 AGG

Die Volksbühne und der Partnerverein Each One Teach One (EOTO) e. V. beriefen sich auf § 5 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Dieser Paragraph erlaubt ungleiche Behandlungen, wenn sie dazu dienen, bestehende gesellschaftliche Benachteiligungen auszugleichen oder zu verhindern.

  • Gesetzliche Grundlage: § 5 AGG (2006)
  • Ziel: Schaffung eines geschützten Raumes („Safe Space“) für Schwarze Kinder und Jugendliche

Wie Lilienthal betonte, sei das Ziel, marginalisierten Gruppen im öffentlichen Raum eine temporäre Schutzmaßnahme zu bieten: „Das AGG erlaubt solche zeitweisen Sonderregelungen für marginalisierte Communities gezielt zur Förderung von Chancengleichheit.“ (vgl. Höbel, 2026).

Politische Bandbreite der Reaktionen und Folgen der Absage

Die Ankündigung löste ein breites politisches Echo aus. Vertreter von FDP, CDU und AfD kritisierten die Zugangsbeschränkung nach Hautfarbe als unzulässige Diskriminierung und warfen der Volksbühne Spaltung vor. Der FDP-Spitzenkandidat Christoph Meyer erklärte: „Öffentliche Einrichtungen sollen Menschen zusammenbringen, nicht trennen.“ Die Kulturverwaltung müsse prüfen, ob dieser Zugang bei einem öffentlich finanzierten Angebot zulässig sei.

Im Gegensatz dazu verteidigten Politiker der Linken und Grünen die Aktion als reguläre Vereinsreservierung, die dazu diene, Rassismuserfahrungen vorzubeugen. Sie verwiesen darauf, dass das Reservierungsprinzip auch bei anderen marginalisierten Gruppen Anwendung finde.

Nach der Absage blieb das Schwimmbecken während des reservierten Zeitfensters von 12:00 bis 18:00 Uhr komplett geschlossen – ein direkter Effekt der Drohungen und der damit verbundenen Sicherheitslage.

  • Schließungsdauer am Veranstaltungstag: 6 Stunden (12:00-18:00 Uhr)

Sicherheitsbedenken und Entscheidung zur Absage

Der Verein EOTO berichtete, dass seit Beginn der öffentlichen Diskussion Drohmails und diskriminierende Kommentare auf Social-Media eingingen. In einem offiziellen Statement hieß es: „Aufgrund der bundesweiten und zumeist sehr polemischen Berichterstattung ist nun ein Klima entstanden, in dem wir nicht mehr darauf vertrauen können, dass es eine positive Erfahrung für die jungen Menschen wird und die physische und psychische Sicherheit der Kinder und Jugendlichen am morgigen Freitag im Volksbad gewährleistet werden kann.“

Die Veranstalter sahen sich daher außerstande, die sichere An- und Abreise sowie den Schutz vor diskriminierenden Äußerungen zu garantieren, und entschieden sich für die Absage.

Zitate der Akteure

  • Matthias Lilienthal (Intendant Volksbühne): „Benachteiligten Gruppen wie Schwarzen Kindern und Jugendlichen soll ein temporärer Schutzraum im öffentlichen Raum ermöglicht werden.“ (vgl. Höbel, 2026)
  • Christoph Meyer (FDP-Spitzenkandidat): „Öffentliche Einrichtungen sollen Menschen zusammenbringen, nicht trennen. Die Kulturverwaltung muss prüfen, ob dieser Zugang bei einem öffentlich finanzierten Angebot zulässig ist.“
  • EOTO-Verein (Statement): „Wir können nicht ausschließen, dass die Kinder und Jugendlichen an dem Tag weiteren Gefahren ausgesetzt wären.“

Schnellüberblick:

Warum sollte das ‚Volksbad‘ zeitweise nur für die Schwarze Community zugänglich sein?

Der Verein Each One Teach One (EOTO) e. V. und die Volksbühne wollten Schwarzen Kindern und Jugendlichen im Rahmen einer „positiven Maßnahme“ gem. § 5 AGG einen geschützten Raum („Safe Space“) ohne Rassismuserfahrungen ermöglichen.

Warum wurde die Veranstaltung letztlich abgesagt?

Wegen anhaltender rassistischer Anfeindungen, Drohmails und Sicherheitsbedenken im Netz sahen sich Veranstalter und Theater außerstande, die physische und psychische Sicherheit sowie die gefahrlose An- und Abreise der Kinder zu gewährleisten.

Wer trägt die Kosten für das temporäre Schwimmbad vor der Volksbühne?

Das rund 300.000 Euro teure Pop-up-Freibad auf dem Rosa-Luxemburg-Platz wird aus Mitteln des Berliner Landeshaushalts über die Kulturverwaltung finanziert.

Quellen